IMI-Mitteilung
Sonderseite zum „neuen Wehrdienst“ mit Tipps zur Verweigerung!
Übersicht mit nützlichen Hinweisen und Links!
von: 16. Dezember 2025
Am 05.12.2025 hat der deutsche Bundestag mit einer knappen Mehrheit eine historische Entscheidung getroffen: der Wehrdienst wird nach knapp 15 Jahren wieder reaktiviert. Das bedeutet für junge Menschen ab dem Jahrgang 2008 (Stichtag 01.01.2008) mit einem männlichen Geschlechtseintrag, dass diese einen Online-Fragebogen von der Bundeswehr samt Bereitschaftserklärung zugesandt bekommen und beantworten müssen. Sie werden ebenfalls gemustert. Für Menschen mit weiblichem, diversen oder gestrichenem Geschlechtseintrag ist die Beantwortung dieser Schreiben (noch) freiwillig.1
Wenn nicht genügend „Freiwillige“ rekrutiert werden können, soll eine sogenannte Bedarfswehrpflicht per Losverfahren greifen. Menschen, die ausgelost wurden sollen dann zum Wehrdienst eingezogen werden können. Ob dies jedoch tatsächlich in dieser Form mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist momentan jedoch umstritten. Diese Strategie trifft Umfragen zufolge auch innerhalb der deutschen Bevölkerung auf wenig Zustimmung: Laut ZDF Politbarometer Ende Oktober 2025 lehnten 84 % der Befragten dieses Losverfahren ab.2
Die gute Nachricht ist: trotz all dieser Gesetzänderungen ist weiterhin das Recht auf Verweigerung eines Wehrdienstes aus Gewissensgründen möglich – auch falls ein Losverfahren jemals greifen sollte und es gibt Organisationen wie die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen (DFG-VK), die euch dabei unterstützen können!
Um verweigern zu können muss ein Antrag über die Karrierecenter der Bundeswehr gestellt werden, welcher anschließend an das Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet und abschließend entschieden wird. Wichtig dabei: die Musterung ist leider fester Bestandteil eines Kriegsdienstverweigerungsverfahrens (KDV)!
Nähere Infos zum Thema Kriegsdienstverweigerung (KDV) und praktische Tipps für euren Antrag findet ihr im Text von Susanne Bödecker von der DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen) „Sand im Getriebe von Wehrdienst und Rekrutierung“ (IMI-Standpunkt 2025/059).3
Ihr seid (noch) Reservist*innen oder aktive Soldat*innen und könnt eine Tätigkeit für die Bundeswehr nicht mehr mit eurem Gewissen vereinbaren? Dann könnt ihr ebenfalls einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen! Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen hat ein detailliertes und sehr übersichtliches Online Tool bereitgestellt, welches unter anderem einzureichende Unterlagen, die Adressen der regional zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, sowie die zentralen E-Mailadressen einiger Beratungsangebote zum Thema Kriegsdienstverweigerung zusammengetragen hat: verweigern.info ! (Diese Seite ist auch hilfreich für Menschen, die noch nie etwas mit der Bundeswehr zu tun hatten (sogenannte „Ungediente“) oder wissen möchten, wie man mit den Fragebögen der Bundeswehr umgehen kann)4
Die DFG-VK rät dazu die Anträge von Menschen, die erst 17,5 Jahre alt sind oder zwischen 1993 und 2007 geboren wurden, vorzubereiten, bzw. präventiv zu verweigern.
Die Berater*innen zum Thema Kriegsdienstverweigerung (KDV) sind ehrenamtlich tätig und die DFG-VK ist auf Spenden angewiesen, damit sie dieses menschenrechtswichtige Angebot aufrechterhalten kann! Mehr Infos rund um die DFG-VK findet ihr auf deren Internetseite: https://dfg-vk.de/
1 Bundestag stimmt für neues Wehrdienstgesetz, tagesschau.de, 05.12.2025 2 Bundeswehr: Wehrdienst-Lotterie – fair oder nicht?, deutschlandfunk.de, 15.11.2025 3 Bödecker, Susanne: Sand im Getriebe von Wehrdienst und Rekrutierung, IMI-Standpunkt 2025/059, Informationsstelle Militarisierung, imi-online.de, 24.11.2025 4 Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen: KDV – so geht’s!, verweigern.info
